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Energieausweis Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Hiervon ausgenommen sind Gebäude, die beim Bau selbst oder durch eine spätere Modernisierung mindestens die Anforderungen der 1. WSVO - Wärmeschutzverordnung - aus dem Jahre 1977 erreichen. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.
Mit Einführung des Energieausweises wird die energetische
Qualität von Neubauten und bestehenden Gebäuden transparent, da diese mittels
normierten Rechenverfahren ermittelt werden. So können Bauherren sowie Käufer
und Mieter von Immobilien den Energieverbrauch leicht ablesen und
vergleichen. |
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